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   BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11   

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https://dejure.org/2012,3620
BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11 (https://dejure.org/2012,3620)
BPatG, Entscheidung vom 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11 (https://dejure.org/2012,3620)
BPatG, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 28 W (pat) 50/11 (https://dejure.org/2012,3620)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "CUTMETALL (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des Wortes "CutMetall" i.R.d. Anmeldung als Wort-Bildmarke für zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 8, 37 und 40

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "CUTMETALL (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "CUTMETALL (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "CUTMETALL (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11
    Die Eintragung als Marke kommt von vornherein nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rdn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11
    Die Eintragung als Marke kommt von vornherein nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rdn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11
    Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass wegen des eindeutigen Produktbezugs des Wortbestandteils eine prägnante grafische Gestaltung erforderlich wäre, um von dem beschreibenden Aussagegehalt der Wortelemente wegzuführen und das Zeichen zu einem unterscheidungskräftigen, betrieblichen Herkunftshinweis zu machen (vgl. hierzu BGH WRP 2010, 891, Rdn. 17 - hey, m. w. N.).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11
    So handelt es sich bei der Binnengroßschreibung sowie generell bei der Verwendung unterschiedlicher Buchstabengrößen um eine in der Werbung häufig anzutreffende Schriftzuggestaltung, die der Verkehr in aller Regel nicht als kennzeichnend im markenrechtlichen Sinn wahrnimmt (vgl BGH MarkenR 2003, 388, 390 "AntiVir/AntiVirus").
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11
    Bei Wort-Bildmarken ist es für die Beurteilung der Unterscheidungskraft regelmäßig von Belang, ob sie eine schutzbegründende Grafik oder lediglich einfache bildliche Gestaltungselemente aufweisen, an die der Verkehr gewöhnt ist und deren konkreter Kombination er deshalb keine betriebliche Hinweiswirkung zuordnet (vgl. BGH MarkenR 2008, 343, Rdn. 20 - VISAGE).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rdn. 59 - EUROHYPO).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG steht in diesem Zusammenhang für die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel).
  • BPatG, 09.12.2010 - 28 W (pat) 95/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "CutMetall" - Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 09.01.2012 - 28 W (pat) 50/11
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2010 (28 W (pat) 95/09 - CutMetall, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM) zu einer Beschwerde desselben Anmelders festgestellt hat, handelt es sich bei dem Markenwort "CutMetall" um einen für die angesprochenen Fachkreise unmittelbar verständlichen Sachhinweis mit dem produktbezogenen Bedeutungsgehalt "schneiden/sägen/abspanen/schleifen/zerspanen/fräsen von Metall".
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